Atemzug ist Ausrichter des Kölner Zirkuspreis. In Köln gibt es seit November 2024 den deutschlandweit einzigen Preis für Zirkusstücke. Gestiftet wird der Preis von der Kunstsalon Stiftung. Im Jahr 2024/2025 besteht die Jury aus Angie Hiesl, Karina Syndicus und Jenny Patschovsky. Der Preis wird hier bei der Preisverleihung der Kölner Tanz- und Theaterpreise verliehen.
Reglement Kölner Zirkuspreis
Stand: November 2024 – Änderungen vorbehalten
Die Kölner Zirkuspreis zeichnet alljährlich eine Inszenierung der professionellen Kölner Zirkusszene aus. Eine unabhängige Fachjury, deren Zusammensetzung dem Roundtable Circus Köln obliegt, nominiert halbjährlich Produktionen aus der sogenannten freien Kölner Zirkusszene, die sich beworben haben. Die Jury wird nach spätestens fünf Jahren neu besetzt.
Der jeweilige Sieger bleibt geheim bis zur Preisverleihung der SK Stiftung Kultur, die in der Regel immer am ersten Montag im Dezember stattfindet. Die Termine für die Nominierungen im 1. und im 2. Halbjahr richten sich nach den Terminen der SK Stiftung Kultur für die Tanz- und Theaterpreise.
Der Preis wird gestiftet von der Kunstsalon Stiftung Köln und ist aktuell mit 5.000 € dotiert. (Stand November 2024)
1. Wer kann sich bewerben?
- Spielorte mit einem festen Spielbetrieb, die ihr Stück mindestens 2 Mal vor Kölner Publikum zeigen.
- Gruppen ohne eigene Spielstätte, die gewährleisten, ihre Produktion mindestens 2 Mal im Laufe eines Kalenderjahres vor Kölner Publikum zu spielen.
- Teilnehmen können nur professionelle Ensembles, die ihren „Arbeitsmittelpunkt“ für die jeweilige Produktion in Köln haben.
- Produktionen von professionellen Zirkusschaffenden, deren künstlerisches Konzept das Mitwirken von Laien beinhaltet, können ebenfalls teilnehmen.
- Kinder- und Jugendzirkus-Produktionen (Hobby-Aufführungen) werden nicht berücksichtigt.
- Koproduktionen, mit den Bühnen der Stadt Köln, mit auswärtigen Theatern/Spielstätten können am Wettbewerb beteiligt sein, wenn der Produktionsort im wesentlichen Köln oder die Produktion mit wesentlicher Kölner Beteiligung entstanden ist und die Kosten für die Produktion nicht allein von dem städtischen oder staatlichen Kooperationspartner getragen werden.
Im Falle einer Nominierung stellen die Theater/Spielstätten bzw. Produktionsverantwortlichen dem Verein Atemzug zur Weitergabe an die SK Stiftung Kultur bis spätestens eine Woche nach schriftlicher Benachrichtigung Produktionsfotos kostenfrei zur Verfügung. Diese werden bei der Preisverleihung für das Screening genutzt. Die urheberrechtliche Freigabe des Bildmaterials für diesen Verwendungszweck liegt im Verantwortungsbereich der Theater bzw. Produktions-verantwortlichen.
2. Welche Produktionen werden berücksichtigt?
Grundsätzlich muss es sich um eine Premiere handeln und nicht um die Wiederaufnahme einer bereits gespielten Produktion, außer es handelt sich um eine eindeutige Neuinszenierung oder in wesentlichen Teilen um eine Weiterentwicklung.
Die Zirkusartistik muss wesentliches Ausdrucksmittel sein und nicht nebensächliches Element von mehreren, z.B. Sprechpartien, Multimedia usw.
Die Produktion muss eine Länge von mindestens 20 Minuten aufweisen. So genannten „Nummern“ werden nicht berücksichtigt.
Bei spartenübergreifende Produktionen werden die Produzent:innen gebeten, selber vorzuschlagen, in welcher Kategorie ihre Produktion Berücksichtigung finden soll (Tanz-, Theater- oder Jugentdheaterpreis der SK Stiftung Kultur oder Zirkuspreis)
3. Welche Produktionen werden nicht berücksichtigt?
Nicht preisrelevant sind „Laienstücke“ und Produktionen, die sich an Kleinkinder bis zu 3 Jahren richten. Ausgenommen sind außerdem alle Produktionen der Bühnen der Stadt Köln, es sei denn, die städtische Bühne fungiert als Spielort oder als Koproduzent für eine freie Gruppe.
4. Mitteilung der Premieren
Um eine Berücksichtigung im Wettbewerb zu gewährleisten, bitten wir die Ensembles, dem Verein Atemzug bis spätestens 6 Wochen im Voraus ihre Premieren mitzuteilen.
Alle Produktionen mit Premiere ab dem Termin der jeweiligen Jurysitzung gehen automatisch in die Wertungen des folgenden Halbjahres. Die Jurysitzungen finden in der Regel im Juni und Oktober statt.
Für den Fall, dass Aufführungen nicht von der Jury gesichtet werden konnten, ist es auch möglich, eine ungeschnittene Videoaufnahme einzureichen. Die Video-Einreichung entbindet nicht von der Regelung, dass mindestens 2 Aufführungen vor dem Kölner Publikum gezeigt wurden.
E-Mail für die Ankündigungen: info@atemzug-ev.de
5. Nominierung
Die Jury nominiert zweimal im Jahr die ihrer Meinung nach hochwertigsten Produktionen.
6. Entscheidungsfreiheit der Jury
Die Jury ist frei in ihrer Entscheidung. Ihre Entscheidungen, aus welchen Gründen auch immer, sind nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Nominierung bzw. den Gewinn des Kölner Zirkuspreises. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.